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die wichtigsten Not­ruf­nummern auf einen Blick

Von der UK NRW (Un­fall­kasse NRW) für Sie zu­sam­men­ge­stellt:
→ Notrufnummern.pdf


Wichtiger Hinweis:
PDFs, die als Formulare angelegt sind, können am PC ausgefüllt werden. Bei einigen Browser funktionieren jedoch die Formularfelder nicht. In diesem Fall müssen Sie das PDF auf Ihrem PC speichern (in der Seitenleiste
oben Icon mit dem Pfeil nach unten anklicken s. Bild) und im Acrobat Reader öffnen.

 

Sie haben Fragen zum Verein?

Dann sprechen Sie mich an.
Sie erreichen mich und unser Büro in der Zeit von:

Montag – Freitag
13:15 – 14:45 Uhr

Montagabend:
17:00 – 20:00 Uhr

unter der Tefefonnummer
Tel.: 0178-62.945.97
AP: Angelika Schumann

 

Und unter der Telefonnummer:
Tel.: 0176-93.127.034
AP: Sabine Papendick

zusätzlich am Donnerstagnachmittag von:
15:00 – 18:00 Uhr

oder per E-Mail:
info@verein-ktpp-meerbusch.de

 

 

 


Unsere Sponsoren:

REWE City
Bommershöfer Weg 2 · MeerbuschREWE City Bommershöfer Weg 2 · Meerbusch

 

Bommershöfer Weg 5
40670 MeerbuschBommershöfer Weg 5 40670 Meerbusch

www.buchhandlung-meerbusch.de

 


mobil  +49.176.40798689

 


Unser Kooperationspartner:

Tierpark Arche Noah Marienburger Straße 40667 Meerbusch

Weitere Infos zum Tierpark

Vorbeugen
statt heilen!

Informationsmaterial zu
Infektionskrankheiten

Fortbildung zum Thema:
Infektionskrankheiten

 

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Wir sind Mitglied im:

  • Landesverband für Kinder­tages­pflege NRW
  • Bundesverband für Kinder­tages­pflege
  • Der Paritätische

Legende:

KTPP = Kindertages-
pflegeperson/en

KTP =  Kindertagespflege
FAQ =  Fragen und Antworten

UE    = Unterrichtseinheiten
ZStd = Zeitstunden

RS =     Rechtschutz
SB =     Selbstbeteiligung
KK =     Krankenkasse

GKV =  gesetzl. Kranken- versicherung

BAG = Die Bundes­arbeits­gemein­schaft

UK NRW = Unfallkasse NRW

 

MKFFI = Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

BVK-NRW = Berufverband Kinder­tages­pflege­per­sonen NRW

Wie werde ich Kindertagespflegeperson?

Voraussetzung

Wer an einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson interessiert ist, sollte grundlegend Spaß am Umgang mit Kindern haben. Ein wesentliches Merkmal ist zudem die Freude daran, sie bei ihrer Entwicklung zu begleiten und zu unterstützten.

Die Arbeit als Kindertagespflegeperson sollte idealerweise für einen mehrjährigen Zeitraum ausgefüllt werden. Ein wichtiger Teil sind dabei selbstverständlich die Eltern. Als Kindertagespflegeperson sollten Sie bereit und fähig sein, mit ihnen als Erziehungspartner eng zusammenzuarbeiten.

Die eigenen Kinder und der Partner oder die Partnerin sollten damit einverstanden sein, dass diese beruflicheTätigkeit zu Hause durchgeführt wird.

Sie sollten wissen, dass Sie zu Hause alleine arbeiten und somit keine sofortige kollegiale Beratung in Anspruch nehmen können. Daher ist eine gute Vernetzung vor Ort wichtig. Um als Kindertagespflegeperson in NRW arbeiten zu dürfen, sollten Sie mindestens über einen Hauptschulabschluss sowie gute Deutschkenntnisse verfügen.

 

Erforderliche Nachweise

Um die Pflegeerlaubnis als Kindertagespflegeperson zu erhalten, müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Gesundheitsnachweis vorgelegt werden. Unbedingt erforderlich ist – sofern nicht vorhanden – der Abschluss einer Haftpflicht­ver­sicherung für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson.

 

Erforderliche Grundqualifizierung

Wer keine pädagogische Ausbildung nachweisen kann, muss zur Erlangung der Grundqualifizierung 160/300 Unterrichtsstunden absolvieren. Teil der Pflegeerlaubnis ist zudem die Teilnahme an einem Kurs zur ersten Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern.

 

Geeignete Räumlichkeiten

Die für die Kindertagespflege von Kindern genutzten Räume müssen kindgerecht und sicher sein. Es sollte ausreichender Platz zum Spielen und Schlafen sowie für die tägliche Pflege der Kinder zur Verfügung stehen. Eine direkte Tageslichteinstrahlung sowie die Ausstattung mit Heizungs- und Belüftungsanlage werden selbstverständlich vorausgesetzt.

 

Wo beantrage ich die Pflegerlaubnis?

Sie können sich von Fachdiensten und Fachberatungsstellen beraten lassen. Bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen Sie die Pflegeerlaubnis.

 

Ansprechpartner vor Ort in NRW

Die Jugendämter der Kommunen, Städte und Gemeinden sind Ihre Ansprachpartnerder öffentlichen Jugendhilfe in NRW. Als Kindertagespflegepersonhaben Sie, wie übrigens auch die Eltern, ein Recht auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege.Wir helfen Ihnen gerne weiter!

→ Wie werde ich Kindertagespflegeperson.pdf

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