Wie werde ich Kindertagespflegeperson?
Voraussetzung
Wer an einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson interessiert ist, sollte grundlegend Spaß am Umgang mit Kindern haben. Ein wesentliches Merkmal ist zudem die Freude daran, sie bei ihrer Entwicklung zu begleiten und zu unterstützten.
Die Arbeit als Kindertagespflegeperson sollte idealerweise für einen mehrjährigen Zeitraum ausgefüllt werden. Ein wichtiger Teil sind dabei selbstverständlich die Eltern. Als Kindertagespflegeperson sollten Sie bereit und fähig sein, mit ihnen als Erziehungspartner eng zusammenzuarbeiten.
Die eigenen Kinder und der Partner oder die Partnerin sollten damit einverstanden sein, dass diese beruflicheTätigkeit zu Hause durchgeführt wird.
Sie sollten wissen, dass Sie zu Hause alleine arbeiten und somit keine sofortige kollegiale Beratung in Anspruch nehmen können. Daher ist eine gute Vernetzung vor Ort wichtig. Um als Kindertagespflegeperson in NRW arbeiten zu dürfen, sollten Sie mindestens über einen Hauptschulabschluss sowie gute Deutschkenntnisse verfügen.
Erforderliche Nachweise
Um die Pflegeerlaubnis als Kindertagespflegeperson zu erhalten, müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Gesundheitsnachweis vorgelegt werden. Unbedingt erforderlich ist – sofern nicht vorhanden – der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson.
Erforderliche Grundqualifizierung
Wer keine pädagogische Ausbildung nachweisen kann, muss zur Erlangung der Grundqualifizierung 160/300 Unterrichtsstunden absolvieren. Teil der Pflegeerlaubnis ist zudem die Teilnahme an einem Kurs zur ersten Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern.
Geeignete Räumlichkeiten
Die für die Kindertagespflege von Kindern genutzten Räume müssen kindgerecht und sicher sein. Es sollte ausreichender Platz zum Spielen und Schlafen sowie für die tägliche Pflege der Kinder zur Verfügung stehen. Eine direkte Tageslichteinstrahlung sowie die Ausstattung mit Heizungs- und Belüftungsanlage werden selbstverständlich vorausgesetzt.
Wo beantrage ich die Pflegerlaubnis?
Sie können sich von Fachdiensten und Fachberatungsstellen beraten lassen. Bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen Sie die Pflegeerlaubnis.
Ansprechpartner vor Ort in NRW
Die Jugendämter der Kommunen, Städte und Gemeinden sind Ihre Ansprachpartnerder öffentlichen Jugendhilfe in NRW. Als Kindertagespflegepersonhaben Sie, wie übrigens auch die Eltern, ein Recht auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege.Wir helfen Ihnen gerne weiter!