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Quelle: Rheinische Post, Samstag, 25.11.2018

Tagesmütter fordern bessere Bedingungen
Angelika Schumann wollte im Jugendhilfeausschuss Vertretungs-, Stunden- und Urlaubsregelungen für die Frauen des Tagesmüttervereins verbessern. Am Ende der Diskussion stehen ein Erfolg und ein Kompromiss.

 










Die Tagesmütter in Meerbusch arbeiten als Selbstständige in Absprache mit dem Jugendamt.
Foto, OPA

VON CHRISTIAN ALBUSTIN
Insgesamt fünf Punkte fasste der Antrag von Angelika Schumann, Vorsitzende des Vereins der Tagesmütter. Neben der Fortsetzung des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 6000 Euro forderte Schumann Veränderungen bei der Stundenabrechnung und der Urlaubsregelung, Mietzuschuss und eine kindgerechtere Lösung im Fall von Urlaubs- und Krankheitsvertretung.

Am längsten wurde über die Urlaubsregelung diskutiert. Schuman beschrieb die Problematik, die auch den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses nicht sofort verständlich war, folgendermaßen:  „Wir sind dazu angehalten, unseren Urlaub in Absprache mit den Eltern zu nehmen.“ Dies sei erstmal kein Problem, nur im Sommer verfalle teilweise der Anspruch auf Bezahlung. „In diesem Jahr waren es bis zu vier Tage unbezahlter Urlaub.“

Dass es überhaupt dazu komme, liege an Schulferien und Lehrernkindern, sagt Schumann. Dadurch konnten die Tagesmütter ihren eigenen Urlaub erst nehmen, wenn Ferien sind. Für 2017 bedeutete das für eine Tagesmutter, die drei Wochen Urlaub ab Ferienbeginn nahm, dass ihr Urlaub vier Tage in den August reichte. Da die Betreuungsverträge aber immer am 31. Juli  enden, endet auch der Anspruch auf bezahlten Urlaub. Neue Kinder, die ab August in die Betreuung kommen, Würden aber oft erst Mitte des Monats tatsächlich zur Tagesmutter gebracht. 

Ralf Jürgens (FDP) sah schnell nach: „Im nächsten Jahr sind es drei und im übernächsten Jahr zwei Tage. 2020 tritt das Problem gar nicht auf. Die Satzung, so Frank Maatz, Erster Beigeordneter der Stadt, „sieht eine Vergütung generell nur bei aktivem Betreuungsverhältnis vor.“ Aufgrund der komplizierten Sachlage wurde das ganze Thema in die nächste Sitzung am Februar verschoben.

Unproblematisch hingegen wurde der Mietkostenzuschuss bereits in der Vorlage eingeräumt. Beantragt hatte Schumann die Unterstützung für Tagespflegepersonen, die Räumlichkeiten außerhalb ihrer Wohnung anbieten. Der Zuschuss ist in der Großtagespflege Standard, bei der Pflege von bis zu fünf Kindern jedoch nicht. Der Zuschuss soll rund 50 % der Warmmiete betragen, maximal jedoch 220 Euro. Dem Antrag auf Betriebskostenzuschuss wollte die Verwaltung zunächst nicht folgen. Die Anmietung der Räume sei zu teuer, es stünden auch städtische Einrichtungen wie das Bürgerhaus Lank zur Verfügung, dessen Räume deutlich günstiger anzumieten seien, hieß es. Die aktuellen Räumlichkeiten aufzugeben, so die Aussage der Verwaltung, würde bereits ausreichen, um ohne städtischen Zuschuss bestehen zu können. Den am Ende stehenden Kompromiss beantragte die Fraktion CDU und Bündnis 90/Die Grünen: Der Zuschuss wurde mit dem Vermerk „letztmalig“ für den Haushalt 2018 gewährt, wissend, dass die getroffene Formulierung rechtlich nicht bindend sein wird für die Beratungen im nächsten Jahr. Bei der Stunden- und Vertretungsregelung sei man bereits im Gespräch, so Maatz. Geeinigt wurde sich darauf, dass die Verwaltung zur nächsten Sitzung geeignete Lösungen vorbereitet. CDU und Grüne beantragten zudem für den Haushalt die Kopplung der Vergütung für Tagesmütter an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst. Der Antrag wurde vom Ausschuss mit einer Gegenstimme angenommen.

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