Die festgelegte Frist vom 31.07.2021 zum Nachweis des Schutzes gegen Masern wurde bis zum 31.12.2021 verlängert.
Zur Erinnerung:
Zum 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten, das u.a. das Infektionsschutzgesetz ändert. Das hat auch Auswirkungen für die Kindertagespflege. Alle Infos hierzu finden Sie beim „Bundesverband für Kindertagespflege“ unter: